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Binnenschiffsfunkprüfung absolviert


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Voraussetzung zur Inbetriebnahme eines Schiffsfunkgeräts ist die dazugehörige Berechtigung der Fernmeldebehörde.
Dieser Prüfung unterzogen sich eine Kollegin sowie weitere Kollegen des Feuerwehr- und Sicherheitszentrums und meisterten diese mit Erfolg.


Somit ist die Bedienung der Funkgeräte an Bord der Feuerwehreinsatzboote gesichert.
Herzlichen Dank an die Prüfungskommission für die faire Prüfung und Gratulation an die Absolventin und die Absolventen.



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