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Taucher 2 |
Ziel: |
Nach Absolvierung des Modul Taucher 2 ist der Einsatztaucher künftig für Einsatztiefen bis 40 Meter unter Einsatz eines Presslufttauchgerätes zugelassen und wird mit dem Einsatztauchbrevet ** brevetiert. Der Taucher 40 kann Einsätze selbstständig unter einem Tauchdiensteinsatzleiter absolvieren und eine Tauchgruppe unter Wasser führen. Der Taucher 40 kann unter Wasser selbstständig im Tauchteam oder an der Leine Erkundungen durchführen und die Lage dem Taucheinsatzleiter und anderen eingesetzten Feuerwehrkräften durch Worte und Skizzen näher bringen. Der Einsatztaucher 40 ist für Einsätze in fließendem Gewässer ausgebildet und kann als Flussretter eingesetzt werden. Der Einsatztaucher 40 kann komplexe Aufgaben unter Wasser lösen und dabei den Überblick über sein Tauchteam behalten. Der Taucher ** ist analog des Kompetenzprofils gem. Richtlinie des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ÖBFV RL A-17 idgF Punkt als „FEUERWEHRTAUCHER 3“ einzustufen und lt. den Vorgaben des „Taucherlehrgang 2“ und „Taucherlehrgang 3“ geprüft. Er dient im Einsatzfall (bei öffentlichen Notständen, Notlagen, besonderen Anforderungen oder im Katastrophenfall) gemäß seiner Qualifikation als Taucher zur Rettung, Sicherung und Bergung. Nach positivem Abschluss des Taucherlehrganges ist der Feuerwehrtaucher berechtigt, mit einem Taucher derselben oder einer höheren Ausbildungsstufe, Tauchgänge bis in große Tiefen (bis ca. 40m Tiefe) und mit Absolventen niedrigerer Ausbildungsstufen Tauchgänge bis in Tiefen entsprechend deren Graduierung durchzuführen. Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung der EN ISO 24801-2 und EN ISO 24801-3: Tauchgruppenleiter |
Beschreibung: |
Das Modul Taucher 2 ist in drei Teilmodule unterteilt. Die Teile Taucher 2/1 und 2/2werden in Lunz am See als Außenmodule abgehalten werden. Diese starten in der Regel am Mittwoch, 18 Uhr und werden am darauffolgenden Samstag, 16 Uhr beendet. Das Modul Taucher 2/3 ist das praktische Abschlussmodul und dauert 8 Tage (in der Regel Samstag bis Samstag) und findet in der Regel aus Sicherheitsgründen Ende September in Kroatien statt. Das Modul Taucher 2/1 wird als Praxisschulungsmodul im Freigewässer geführt. Abendliche Theorieeinheiten sollen das in der Gruppe vermittelte Wissen im Bereich Tauchphysik und Tauchmedizin festigen. Es wird vor allem das Arbeitstauchen in größeren Tiefen gefestigt. Das Modul Taucher 2/2 ist die Fortführung des Moduls Taucher 2/1 und wird durch abendliche Theorieeinheiten zum Thema Gerätekunde und Tauchdienstorganisation das erlangte Wissen in der Gruppe festigen. Im Rahmen dieses Moduls findet die theoretische Gesamtabschlussprüfung statt. Diese besteht aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung vor der Kommission, bestehend aus Tauchdienstkommando und einem medizinisch geschulten Mitglied des Tauchdienstes. Das positive Absolvieren dieser Prüfung ist Voraussetzung zur Freigabe für das Modul Taucher 2/3. Das Modul Taucher 2/3 ist das praktische Prüfungsmodul zur Erlangung des Einsatztaucherbrevets Taucher **. Bei diesem Modul werden auszugsweise Einsatzszenarien in sichtigem Gewässer bis zu einer Einsatztiefe von 40 Meter geprüft. |
Inhalte: |
Praxis: - Gerätekunde - Einsätze in tiefen Gewässern - Fahrzeugbergung - Einsatz von Hebeballonen in tiefen Gewässern - Taucherrettung aus Tiefe - Transport von bewusstlosen Tauchern an der Wasseroberfläche - Leichensuche und Leichenbergung in Gewässern - Kennenlernen der eigenen Einsatzgrenzen Theorie (Grundlagenwissen) : auchmedizin & -physiologie - Vertiefung aller Maßnahmen der ersten Hilfe - Ablauf von Tauchunfällen und Sicherstellung von Beweismitteln sowie Hilfestellung für den Notarzt - Bedienung der medizinischen Ausrüstung am Tauchdienstfahrzeug - Belastung bei Gerätetauchen - Auswirkung der Arbeitsfaktoren auf die Einsatzdauer und den Luftverbrauch Tauchphysik - Praxisbedeutung der Gasgesetze inkl. Berechnungen - Abstiegsberechnungen - Bergseetauchen - Wiederholungstauchgänge Organisation Tauchdienst - Organisieren und Ausarbeiten einer Übung - Öffentlichkeitsarbeit im Tauchdienst - Donaustrecken - Strompolizei - Schleusen - Gesetzliche Situation am Wasser - Psychische Aufarbeitung nach Einsätzen - Unterstützung des EU Moduls „Flood Rescue Using Boats“ - Grundlagen des KHD-Einsatzes sowie eines Auslandseinsatzes Gerätekunde - Suchsysteme - Arbeiten unter Stress - Planen und Führen eines Tauchganges - Kenntnisse über Gewässer im Einsatzgebiet (Kraftwerke, Schleusen) - Spezialausrüstungen, Hebeballons, Füllkonsole - Trockentauchanzug - Vollgesichtsmaske - Spezialwerkzeug (Pflege und Wartung) - Füllberechtigung - Grundkenntnisse über Nitrox - Einführung in Höhlentauchen sowie Tauchen in geschlossenen Räumen - Nachttauchen |
Zielgruppe: |
Absolventen des Moduls Taucher 1 |
Voraussetzungen: |
- Erfolgreich absolviertes Modul Taucher 1 - Aufrechte Mitgliedschaft einer Tauchgruppe des NÖ Landesfeuerwehrverbandes - Geistige Reife für den Taucheinsatz mit Tauchgeräten Die Zulassung zum Modul Taucher 2 basiert auf einem erfolgreich absolvierten Modul Taucher 1 als Grundvoraussetzung. Der zuständige Tauchdienstgruppenkommandant entscheidet in Absprache mit dem Sonderdienstkommandanten über die Zulassung in weiterer Folge. Die Teilnahme an der praktischen Abschlussprüfung im Modul Taucher 2/3 setzt eine erfolgreiche theoretische Prüfung im Modul Taucher 2/2 voraus. |
Ausbildungsart/Methode: |
Vorwiegend praktisches Außenmodul mit einzelnen abendlichen Theorieeinheiten als Vortrags- bzw. Lehrgesprächsveranstaltungen ausgeführt. |
Zum Modul mitzunehmen (zusätzlich zur Dienstbekleidung): |
- Badehose (nicht Short) - Tauchausrüstung (wird durch Tauchdienst zur Verfügung gestellt) - Schreibzeug, Block - Handtuch - Wechselkleidung - Hygieneartikel |
Dauer: |
2 x 3,5 Tage (in der Regel Mittwoch, 18 Uhr bis Samstag, 16 Uhr) 1 x 8 Tage (in der Regel Samstag 0400 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 1900 Uhr) Die Teilnahme an mindestens 75 % der laufend stattfindenden Übungen in der Tauchdienstgruppe pro Jahr ist Voraussetzung für ein Bestehen des Moduls. Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Die Nachtruhe (22 Uhr) sowie die Mittagsruhe sind aufgrund der erhöhten Unfallgefahr im Wasser unbedingt einzuhalten. |