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Die Module


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Tauchen in geschlossenen Räumen


TIGR

Tauchen in geschlossenen Räumen

Ziel:
Nach Absolvierung des Moduls Tauchen in geschlossenen Räumen ist der Einsatztaucher mit den Gefahren des Einsatzes in geschlossenen Räumen vertraut. Er kann eine Eistaucheinsatzstelle planen, herstellen und betreiben und auch in Gebäuden Tauchgänge durchführen. Er weiß über die Gefahren des Tauchens in Wracks, Silos, Brunnenschächten, Kraftwerken etc. und kann diese auch bei einem Briefing entsprechend vermitteln.
Beschreibung:
Das Modul Tauchen in geschlossenen Räumen wird je nach Witterung am NÖ FSZ oder einem Freigewässer mit Eis als Praxismodul mit vorangehender abendlicher Theorieschulung abgehalten.
Inhalte:
- Herstellen einer Einsatzstelle für den Eistauchgang
- Herstellen einer Einsatzstelle für einen Tauchgang in Gebäuden, Schächten oder ähnlichem
- Gefahrenerkennung und Bedeutung von Leinen
- Einsatz in Gebäuden in Hochwassergebieten
Zielgruppe:
Absolventen des Moduls Taucher 2
Voraussetzungen:
- Erfolgreich absolviertes Modul Taucher 2
- Aufrechte Mitgliedschaft einer Tauchgruppe des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Die Zulassung zum Modul Tauchen in geschlossenen Räumen basiert auf einem erfolgreich absolvierten Modul Taucher 2 als Grundvoraussetzung. Der zuständige Tauchdienstgruppenkommandant entscheidet in Absprache mit dem Sonderdienstkommandanten über die Zulassung in weiterer Folge. Das Modul Tauchen in geschlossenen Räumen MUSS von jedem Taucher 40 absolviert werden.
Ausbildungsart/Methode:
Vorwiegend praktisches Außenmodul mit einzelnen abendlichen Theorieeinheiten als Vortrags- bzw. Lehrgesprächsveranstaltungen ausgeführt.
Zum Modul mitzunehmen (zusätzlich zur Dienstbekleidung):
- Badehose (nicht Short)
- Tauchausrüstung (wird durch Tauchdienst zur Verfügung gestellt)
- Schreibzeug, Block
- Handtuch
- Wechselkleidung
- Hygieneartikel
Dauer:
1,5 Tage (in der Regel Freitag, 15 Uhr bis Samstag, 16 Uhr)

Die Teilnahme an mindestens 75 % der laufend stattfindenden Übungen in der Tauchdienstgruppe pro Jahr ist Voraussetzung für ein Bestehen des Moduls.

Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Die Nachtruhe (22 Uhr) sind aufgrund der erhöhten Unfallgefahr im Wasser unbedingt einzuhalten.