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2015


 

Atemschutzausbildung auf neue Beine gestellt


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Seit der zuletzt 2009 erfolgten Anpassung und Adaptierung des Moduls „Atemschutzgeräteträger“ haben sich sowohl aus fachlichen, als auch aus methodischen Gesichtspunkten notwendige Änderungen ergeben.

Diese Änderungen wurden nun zusammengefasst und neu erarbeitet, sodass mit Jänner 2016 bereits mit den neuen Lehrinhalten in den jeweiligen Bezirken gestartet werden wird.

Durch die bereits seit 2012 gültige Richtlinie „Inhalte der Atemschutzausbildung in Niederösterreich“ ist geregelt das in der sogenannten „Stufe 1“, also bereits vor dem Besuch des Moduls „Atemschutzgeräteträger“, eine sogenannte „Gewöhnungsübung unter Atemschutz“ in der Feuerwehr durch den jeweiligen Sachbearbeiter Atemschutz erfolgen muss. Dadurch ergibt sich auch schon die wohl markanteste Änderung. Beim Modul „Atemschutzgeräteträger“ wird ab sofort dieses Vorwissen (z.B. die Kurzprüfung) vorausgesetzt. Dies ermöglicht ein noch besseres Eingehen auf die Gefahren während eines Atemschutzeinsatzes, womit wiederum Unfälle vermieden werden können.

Aber auch die insgesamt 49 Modulleiter in den Bezirken waren in die Überarbeitung miteingebunden. Bereits 2013 konnten diese ihr Feedback bzw. ihre Änderungsvorschläge einbringen, welche so gut wie möglich auch umgesetzt wurden.

Wie im Qualitätssicherungsprozess vorgesehen, wurde im Oktober 2015 ein Pilotmodul im Bezirk Waidhofen an der Thaya durchgeführt. Die dabei gewonnen Anregungen und Erkenntnisse konnten noch wesentlich zum Feinschliff des neuen Moduls beitragen.

Einige weitere Änderungen im Überblick:
- Um die Aufgaben des Atemschutzgeräteträgers zu festigen, kommt bei allen praktischen Stationen inkl. der Erfolgskontrolle der Angriffsbefehl zur Anwendung.

- Aufgrund des Beschlusses durch den Landesfeuerwehrrat, ist die Verwendung der Rettungsleine als auch des Feuerwehrgurtes nur noch bei Bedarf erforderlich. Dies wird nun auch in der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger berücksichtigt.

- Da es bisher keine Regelung zum Kennzeichnen von bereits abgesuchten Räumen gegeben hat, wird dies ab sofort in dieser Ausbildungsstufe (Stufe 2) behandelt.

- Die physische Temperaturprüfung (abtasten) von potentiell „heißen“ Türen entfällt.

- Es wird zukünftig nur noch die „Wandtechnik“ zum Absuchen von Räumen ausgebildet – die „Tauchertechnik“ entfällt.

- Hygienemaßnahmen werden intensiviert in der Unterrichtseinheit „Einsatzvoraussetzungen“ behandelt.

- Da bei diesem Modul großes Augenmerk auf die praktische Durchführung gesetzt wird, gibt es keine schriftliche Erfolgskontrolle mehr. Im Gegenzug erfolgte eine Aufwertung der praktischen Erfolgskontrolle.

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Die zuständigen Modulleiter wurden noch im November 2015 auf die neuen Inhalte eingeschult, sodass dem Start des „neuen“ Modul mit Jänner 2016 nichts im Wege steht.



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