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Binnenschiffsfunkprüfung absolviert


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Voraussetzung zur Inbetriebnahme eines Schiffsfunkgeräts ist die dazugehörige Berechtigung der Fernmeldebehörde.
Dieser Prüfung unterzogen sich eine Kollegin sowie weitere Kollegen des Feuerwehr- und Sicherheitszentrums und meisterten diese mit Erfolg.


Somit ist die Bedienung der Funkgeräte an Bord der Feuerwehreinsatzboote gesichert.
Herzlichen Dank an die Prüfungskommission für die faire Prüfung und Gratulation an die Absolventin und die Absolventen.



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Termine


Mo 22.4.2024 - Mi 24.4.2024

FÜ20 

Führungsstufe 2

Mi 24.4.2024 - Do 25.4.2024

ÖA20 

Öffentlichkeitsarbeit für den Sachbearbeiter

Do 25.4.2024 - Sa 27.4.2024

FSE 

Führerscheinergänzung (LFK)

Do 25.4.2024

SD20 

Gefahrenabwehr 1

Fr 26.4.2024

ASMDISP 

Abschluss Disponent
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