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Die Module


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Tauchdiensteinsatzleiter und -ausbilder 2 bis 3


TDELA

Tauchdiensteinsatzleiter und -ausbilder 2 bis 3

Ziel:
Der Absolvent der Module Tauchdiensteinsatzleiter und -ausbilder 2 und 3 kann als Ausbilder und Einsatzleiter im Sonderdienst Tauchdienst herangezogen werden. Der Absolvent beherrscht die Inhalte der Ausbildungsschiene sowie didaktische und andragogische Grundlagen zur Abhaltung eines Lehrauftritts. Der Absolvent hat Kenntnis über die unterschiedlichen methodischen Ansätze der Erwachsenenbildung und kann theoretische sowie praktische Ausbildungseinheiten für den Tauchdienst planen, erstellen und abhalten. Zudem verfügt der Absolvent die einsatztaktischen Kenntnisse sowie die notwendige praktische Erfahrung, um Taucheinsätze mit mehreren Tauchteams zu leiten. Der Absolvent kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Taucheinsatz und die Grenzen der Kompetenz des Taucheinsatzleiters. Der Absolvent ist mit den sozialen Aspekten der Einsatzleitung und Ausbildung vertraut und kann die ihm zugeteilten Taucher führen, begleiten und unterstützen. Der Absolvent kann Gefahren, die von einer Einsatzstelle am, im und unter Wasser ebenso erkennen, wie die eigene Lage, die Schadenslage und die allgemeine Lage gegeneinander abwägen, beurteilen und Schlüsse für die Beurteilung der Einsatzdurchführbarkeit ziehen. Der Absolvent kann diese in einen Einsatzbefehl für die Feuerwehrtaucher verpacken und weiß über seine Rolle im Gesamteinsatz.
Beschreibung:
Die Module TDELA 2 und 3 werden als einzelne Module geführt, wobei für einen Einsatz als Tauchdiensteinsatzleiter und -ausbilder das Absolvieren aller drei Module notwendig ist.
Inhalte:
TDELA 2:
- Gewässer- und Wasserbaukunde, Nautische Gefahren
- Einsatzmöglichkeiten des Tauchdienstes
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden im Taucheinsatz
- Organisation eines Tauchdienstes und Alarmierung
- Ziele des Tauchdienstes (Zukunftsvisionen) - Rechtsgrundlage
- Einteilung eines Taucheinsatzes
- Das Führungsverfahren im Tauchdienst
- Sicherheit im Taucheinsatz
- Gefahren beim Tauchen
- Einsatzlehre
- Notfallmanagement
- Signale und Zeichen
- Taktikschema in unterschiedlichen Einsatzszenarien

TDELA 3:
- Überprüfung der Ausarbeitungen einer Übung sowie einer theoretischen Ausbildungseinheit (Hausübung zwischen TDELA 2 und TDELA 3)
- Lehrauftritt
- Praktische Überprüfung von einsatztaktischen Entscheidungen
Zielgruppe:
Absolventen des Moduls Tauchen in geschlossenen Räumen
Tauchdiensteinsatzleiter
Ausbilder im Tauchdienst
Voraussetzungen:
- Erfolgreich absolviertes Modul Tauchen in geschlossenen Räumen
- Erfolgreich absolviertes Modul Abschluss Führungsstufe 1
- Erfolgreich absolviertes Modul AU30 (oder TDELA 1 vor 2024)
- Aufrechte Mitgliedschaft einer Tauchgruppe des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Der zuständige Tauchdienstgruppenkommandant entscheidet in Absprache mit dem Sonderdienstkommandanten über die Zulassung zum Modul TDELA2.
Ausbildungsart/Methode:
Vortrags- bzw. Lehrgesprächsveranstaltung mit praktischer Abschlussprüfung im TDELA 3
Zum Modul mitzunehmen (zusätzlich zur Dienstbekleidung):
- Schreibzeug, Block
- Wechselkleidung
Dauer:
1,5 Tage (in der Regel Freitag, 15 Uhr bis Samstag, 16 Uhr) TDELA 2
Abschlussprüfung 1 Tag TDELA 3

Die Teilnahme an den laufend stattfindenden Übungen in der Tauchdienstgruppe ist Voraussetzung für ein Bestehen des Moduls.

Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Die Nachtruhe (22 Uhr) sind aufgrund der erhöhten Unfallgefahr im Wasser unbedingt einzuhalten.